Zur eigenen Sicherheit sowie zum Schutz anderer Fahrgäste in der Gondel müssen Hunde mit einem Maulkorb an der Leine geführt werden. Dies gilt nicht für Hunde, die in einem Transportbehälter mitgenommen werden. Blindenführhunde und Begleithunde schwerbehinderter Menschen müssen keinen Maulkorb tragen. Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihr Verständnis.